Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Lieferung
Der Versand geht zu Lasten und Gefahr des Käufers. Allfällige Verluste oder Beschädigungen hat sich der Empfänger vor Annahme der Ware vom betreffenden Transporteur schriftlich bestätigen zu lassen. Diesbezügliche Ansprüche sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Weitere Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere auf Schadenersatz und Auflösung des Vertrages sind ausgeschlossen.
2. Lieferfrist
2.1 Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen Formalitäten eingeholt, die bei der Bestellung zu erbringende Zahlung und allfällige Sicherheiten geleistet sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind. Sie gilt als eingehalten, wenn bei ihrem Ablauf die Lieferung beim Käufer bereit steht. Andere schriftliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
2.2 Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn:
a) dem Verkäufer die Angaben, die er für die Ausführung der Bestellung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie nachträglich abgeändert werden und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht wird.
b) der Käufer mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
c) Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Verkäufers liegen.
2.3 Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Auflösung des Vertrages wegen Verspätung der Lieferung.
3. Obhutspflicht
Bei einem Tauschgeschäft sind allfällige Kosten bezüglich Reparaturen, Wartung und Unterhalt bis zur Besitzübertragung vom Käufer zu übernehmen.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, inkl. allfälliger Verzugszinsen und Kosten, besteht z.G. des Verkäufers ein Eigentumsvorbehalt gem. Art. 715 Abs. 1 ZGB.
4.2 Der Käufer erteilt dem Verkäufer ausdrücklich das Recht, z.L. des Käufers diesen Vorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
4.3 Bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises darf der Käufer den Kaufgegenstand weder veräussern, verpfänden oder ausleihen.
4.4 Die Vermietung ist nur mit dem schriftlichen Einverständnis des Verkäufers zulässig.
5. Rücktritt
5.1 Wird eine allfällige Kaufpreisrestanz nicht vertragsgemäss bezahlt, so kann der Verkäufer nach Ansetzung einer Nachfrist von 7 Tagen unter Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts vom Vertrag zurücktreten und einen angemessenen Betrag für Miete und Abnützung des Kaufgegenstandes in Rechnung stellen.
5.2 Tritt der Käufer nach Vertragsunterzeichnung vom Vertrag zurück, kann der Verkäufer eine Entschädigung von 15 % der Bruttoverkaufssumme gegenüber dem Käufer geltend machen
6. Warenrücknahme
Ein Umtausch wird gewährt innert 5 Tagen für nicht in Betrieb genommene Ware. Artikel , welche nicht zum Standardsortiment gehören oder speziell bestellt wurden sowie Liquidationsartikel können nicht zurückgenommen werden.
7. Kaufpreis
Der Kaufpreis versteht sich als Nettopreis (ohne MwSt) ab Verkäufer in frei verfügbaren Schweizer Franken und ohne irgendwelche Abzüge. Anderslautende schriftliche Vereinbarungen bleiben vorbehalten.
8. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge ohne nachfolgende Reparatur oder Kauf eines Ersatzgerätes sind kostenpflichtig.
9. Zahlungsbedingungen
9.1 Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu verantworten hat, verzögert oder verunmöglicht werden.
9.2 Müssen dem Käufer ausnahmsweise verlängerte Zahlungstermine gewährt werden, so hat er für Zahlungen, die nach Fertigstellung der Lieferung noch ausstehen, einen Verzugszins zu entrichten.
9.3 Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung ist ein Verzugszins von mindestens 9 % jährlich zu entrichten, gerechnet vom Verfalltag an.
10. Garantie
10.1 Der Verkäufer gewährt für neue Landmaschinen, Traktoren, motorisierte Landmaschinen und Motorgeräte grundsätzlich eine Garantie von 12 Monaten. Diese erstreckt sich auf die kostenlose Behebung von nachweisbar auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführende Mängel. Der Verkäufer übernimmt die Garantie der schadhaften Teile. Ausbau, Einbau, Reisespesen sowie Arbeitslöhne gehen zu Lasten des Käufers. Für Folgeschäden, Ausfallzeiten und dergleichen haftet der Verkäufer nicht. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, nicht vom Verkäufer ausgeführter Bau- und Montagearbeiten, etc.
10.2 Mängelrügen sind nur schriftlich gültig.
10.3 Für Neuware gilt, wenn keine anderslautende schriftlichen Vereinbarungen bestehen, ein Garantieanspruch von einem Jahr.
10.4 Für Occasion- und Demonstrationsware wird, wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht, kein Anspruch auf
Garantie gewährt.
11. Verzicht auf Verrechnung
Der Käufer verzichtet gem. Art. 126 OR darauf, gegen die Forderungen des Verkäufers allfällige Gegenforderungen wie Entgeltminderung, Kosten von Ersatzvornahmen, Schadenersatzforderungen usw. verrechnungsweise geltend zu machen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Käufer und den Verkäufer ist der Sitz des Verkäufers. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
(Stand: 27.06.2011)